Textstand 01. Oktober 2026
Supermarkt-Parkplatz: Parkdauer, Kontrolle und Vertragsstrafe
Warum auf dem Supermarkt-Parkplatz die StVO gilt, wer dort kontrolliert, was eine Überschreitung der Parkdauer kostet und woran du erkennst, dass der Platz nur für Kunden ist.
Von Kostenlos Parken Karte Redaktion
Privat, aber öffentlich im Sinne der StVO
Ein Parkplatz vor dem Supermarkt gehört dem Betreiber, ist aber meist für jeden zugänglich. Das macht ihn rechtlich zum öffentlichen Verkehrsraum. Es gilt die Straßenverkehrsordnung: Rechts vor links, Rücksichtnahme, und auch Unfallflucht ist dort strafbar.
Zusätzlich gelten die Regeln des Betreibers. Sie stehen auf Schildern an der Einfahrt, und wer dort hineinfährt und parkt, akzeptiert sie.
Wer kontrolliert und was es kostet
Das Ordnungsamt verhängt dort in der Regel kein Verwarnungsgeld wegen Parkdauer oder fehlender Parkscheibe. Das übernehmen private Parkraumüberwacher, die im Auftrag des Betreibers arbeiten. Sie schreiben keinen Bußgeldbescheid, sondern fordern eine Vertragsstrafe oder ein erhöhtes Parkentgelt, meist im niedrigen zweistelligen Bereich.
Viele Anlagen erfassen Einfahrt und Ausfahrt per Kennzeichenkamera. Dann zählt die erfasste Zeit, und die Parkscheibe im Fenster ändert nichts.
Nur für Kunden heißt: nur für Kunden
Das Schild „Nur für Kunden“ oder „Parken nur während des Einkaufs“ ist ernst gemeint. Wer den Platz als kostenlosen Pendlerparkplatz nutzt, handelt unberechtigt. Dann kann der Betreiber das Fahrzeug abschleppen lassen; zahlen muss, wer es unberechtigt abgestellt hat, allerdings nur für die angemessenen Kosten.
Auch Nachtparken und Dauerparken sind auf Einkaufsplätzen meist ausgeschlossen. Wohnmobile und Anhänger sind oft ausdrücklich untersagt. Wer sich nicht sicher ist, liest die Schilder an der Einfahrt, nicht nur am Stellplatz.
Was das für die Karte heißt
Kostenlos sagt nur, dass keine Gebühr anfällt. Es sagt nichts über Zugangsbeschränkung und Höchstdauer. Prüfe deshalb vor Ort Schild und Einfahrt, besonders bei Flächen von Handelsketten, Baumärkten und Freizeitparks.
Eine Rückmeldung nach dem Besuch hilft, Einschränkungen sichtbar zu machen: Gab es eine Höchstdauer, eine Kamera, eine Kontrolle?
Häufige Fragen
Gilt auf dem Supermarkt-Parkplatz die StVO?
Ja, wenn der Platz für jeden zugänglich ist. Dann ist er öffentlicher Verkehrsraum, und die StVO gilt neben den Regeln des Betreibers. Auch Unfallflucht ist dort strafbar.
Darf das Ordnungsamt auf einem privaten Kundenparkplatz Strafzettel schreiben?
Wegen der Parkdauer in der Regel nicht. Dort kontrollieren private Dienstleister im Auftrag des Betreibers und fordern eine Vertragsstrafe. Das ist kein Bußgeld im Sinne der StVO.
Zählt die Parkscheibe, wenn der Platz eine Kamera hat?
Meist nicht. Wo Kennzeichen bei Ein- und Ausfahrt erfasst werden, zählt die erfasste Zeit. Die Parkscheibe im Fenster ersetzt das nicht.
