Textstand 14. Oktober 2026
Parkscheibe richtig einstellen: Regeln, Ausnahmen und Bußgelder
Auf welche Uhrzeit die Parkscheibe gehört, wo sie Pflicht ist und wo nicht, ob elektronische Parkscheiben erlaubt sind, was beim kaputten Parkscheinautomaten gilt und was eine fehlende oder falsche Scheibe kostet.
Von Kostenlos Parken Karte Redaktion
Warum es die Parkscheibe gibt
Viele Parkplätze in Deutschland sind kostenlos, aber nicht unbegrenzt. Damit Pendler nicht den ganzen Tag die Plätze vor Geschäften, Ärzten und Ämtern belegen, begrenzen Städte die Parkdauer, zum Beispiel auf eine oder zwei Stunden. Die Parkscheibe macht diese Begrenzung kontrollierbar: Sie zeigt, seit wann ein Fahrzeug steht, ohne dass jemand einen Parkschein ziehen muss.
Geregelt ist das in § 13 der Straßenverkehrs-Ordnung. Dort steht auch, wie die Parkscheibe aussehen muss: Sie entspricht dem „Bild 318“ der StVO, ist blau, trägt oben das weiße P-Symbol und hat ein Sichtfenster mit einer Uhr. Ältere Modelle mit einem zweiten Fenster für das Ende der Parkzeit gelten seit Jahrzehnten nicht mehr.
Auf welche Uhrzeit du sie stellst
Die Parkscheibe zeigt nicht die genaue Ankunftszeit. Du stellst sie auf den Strich der halben Stunde, die auf den Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Wer um 10:05 Uhr parkt, stellt 10:30 Uhr ein. Wer um 10:40 Uhr parkt, stellt 11:00 Uhr ein. Kommst du genau zur vollen Stunde an, gilt der nächste Halbstundenstrich.
Das Aufrunden ist zu deinen Gunsten: Du gewinnst bis zu 29 Minuten. Ab der eingestellten Zeit läuft die erlaubte Höchstparkdauer. Steht auf dem Schild „2 Std.“ und du hast 10:30 Uhr eingestellt, musst du um 12:30 Uhr weg sein.

Wo die Parkscheibe hingehört
Die Scheibe muss „von außen gut lesbar“ sein. In der Praxis heißt das: auf das Armaturenbrett hinter die Windschutzscheibe, meist auf die Beifahrerseite, mit der Uhr nach außen. Eine Scheibe, die verrutscht, unter einem Zettel liegt oder nur durch eine getönte Seitenscheibe zu sehen ist, kann als nicht ausgelegt gewertet werden.
Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit ersetzt die Parkscheibe nicht. Auch eine Scheibe, die nach dem Abstellen weitergedreht wird, ist keine gültige Parkscheibe. Wer die Höchstdauer verlängern will, muss tatsächlich wegfahren; erst dann beginnt ein neuer Parkvorgang.
Wann sie Pflicht ist und wann nicht
Pflicht ist die Parkscheibe dort, wo ein Zusatzzeichen sie anordnet: unter dem Parkplatzschild, unter einem eingeschränkten Haltverbot oder am Beginn einer Parkzone. Meist steht dort das Parkscheibensymbol mit der erlaubten Dauer, oft ergänzt um Tage und Uhrzeiten wie „werktags 8–18 h“.
Außerhalb dieser Zeiten brauchst du keine Scheibe. Achtung bei „werktags“: Der Samstag ist ein Werktag, die Regel gilt also auch dann, nur Sonn- und Feiertage sind ausgenommen. Steht keine Zeitangabe dabei, gilt die Pflicht rund um die Uhr.
Keine Parkscheibe brauchst du beim kurzen Halten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Das steht ausdrücklich in § 13 Abs. 3 StVO. Wer dagegen „nur kurz“ zum Bäcker geht, parkt und braucht die Scheibe.
Parkscheinautomat kaputt
Funktioniert der Parkscheinautomat oder die Parkuhr nicht, darfst du nicht einfach unbegrenzt kostenlos stehen. Die StVO erlaubt das Parken dann nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer, und du musst die Parkscheibe auslegen. Bietet die Stadt Handyparken per App an, zahl besser darüber: Ob ein defekter Automat dann noch als Ausnahme durchgeht, wird unterschiedlich beurteilt.
Mach am besten ein Foto vom defekten Automaten, mit Uhrzeit. Bei einem Verwarngeld hilft das, den Defekt nachzuweisen.
Elektronische Parkscheiben
Elektronische Parkscheiben stellen sich beim Parken selbst ein, weil sie die Erschütterung beim Abstellen erkennen. Sie sind in Deutschland erlaubt, wenn das Gerät eine Zulassung des Kraftfahrt-Bundesamts hat und die Anzeige der herkömmlichen Scheibe entspricht. Die Zulassung erkennst du an einem Prüfzeichen auf dem Gerät.
Geräte ohne Zulassung, vor allem günstige Importe, sind keine gültigen Parkscheiben. Auch eine zugelassene elektronische Scheibe darf nicht nachgestellt werden; wer nicht wegfährt, beginnt keinen neuen Parkvorgang.
Was eine fehlende oder abgelaufene Parkscheibe kostet
Nach dem bundesweiten Bußgeldkatalog in der seit November 2021 geltenden Fassung kostet Parken ohne ausgelegte Parkscheibe oder über die erlaubte Zeit hinaus je nach Dauer der Überschreitung zwischen 20 und 40 Euro: 20 Euro bis 30 Minuten, 25 Euro bis eine Stunde, 30 Euro bis zwei Stunden, 35 Euro bis drei Stunden und 40 Euro für mehr als drei Stunden. Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht.
Auf privaten Flächen wie Supermarkt-Parkplätzen gilt der Bußgeldkatalog nicht. Dort fordert ein privater Parkraumüberwacher im Auftrag des Betreibers eine Vertragsstrafe, deren Höhe die Schilder an der Einfahrt nennen. Mehr dazu steht im Ratgeber zum Supermarkt-Parkplatz.
Parkscheibe und diese Karte
Auf dieser Karte stehen Flächen, auf denen das Parken kostenlos ist. Kostenlos heißt aber nicht unbegrenzt: Viele dieser Flächen haben eine Höchstparkdauer mit Parkscheibe, die in den Daten nicht immer erfasst ist. Fehlt die Angabe, ist sie unbekannt, nicht „keine Begrenzung“.
Lies deshalb vor Ort das Schild und leg die Parkscheibe im Zweifel aus. Wenn du auf einer Fläche eine Parkscheibenpflicht findest, die hier nicht steht, hilft eine Rückmeldung auf der Standortseite.
Häufige Fragen
Auf welche Uhrzeit stelle ich die Parkscheibe?
Auf den nächsten Halbstundenstrich nach dem Anhalten. Ankunft 10:05 Uhr heißt 10:30 Uhr einstellen, Ankunft 10:40 Uhr heißt 11:00 Uhr.
Brauche ich am Samstag eine Parkscheibe?
Ja, wenn das Schild „werktags“ sagt. Der Samstag ist ein Werktag. Ausgenommen sind nur Sonn- und Feiertage, sofern das Schild nichts anderes angibt.
Sind elektronische Parkscheiben erlaubt?
Ja, wenn sie eine Zulassung des Kraftfahrt-Bundesamts haben und die Anzeige der herkömmlichen Parkscheibe entspricht. Geräte ohne Zulassung gelten nicht als Parkscheibe.
Was kostet Parken ohne Parkscheibe?
Nach dem Bußgeldkatalog 20 bis 40 Euro, je nachdem, wie lange die erlaubte Zeit überschritten ist. Punkte gibt es dafür nicht.
Darf ich die Parkscheibe einfach weiterdrehen?
Nein. Die Parkscheibe zeigt den Beginn des Parkvorgangs. Wer sie nachstellt, ohne wegzufahren, parkt ohne gültige Scheibe.
